Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen können, die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Wählbar sind neben den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft auch deren Stellvertreter.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen stellen. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
Schulpflegschaften können auf örtlichen oder überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Klassenpflegschaften 2022/2023
1a
Manfred Kreuwen, Katrin Dobbelstein
1b
Victor Hirsch, Katharina Rummel
1c
Nicole Wilms, Sascha Pütter
2a
Stephan Kriescher, Meike Sturm
2b
Melanie Delahaye, Vera Trebels
2c
Lyilyana Dobrijevic, Janine Roszczyk
3a
Michael Liebenwein, Irg Müller
3b
Silvia Redlich, Simone von Helden
3c
Saskia Laut, Christine Egerland
3d
Martina Gutberlet, Sabrina Kolbe
4a
Olivia Kreutz, Susanne Ober
4b
Marko Honf, Anderas Mühlfeld
4c
Susanne Moers, Manfred Kreuwen
Chri

