Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörden richten.
Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:

1. Schulprogramm,
2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung,
3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern,
4. Festlegung der beweglichen Ferientage,
5. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
6. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage,
7. Organisation der Schuleingangsphase
8. Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts,
9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen,
10. Einführung von Lehrmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind,
11. Grundsätze für die Verteilung und den Umfang der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen,
13. Information und Beratung,
14. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in den Zeugnissen,
15. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen, Sponsoring,
16. Schulhaushalt,
17. Wahl des Schulleiters oder der Schulleiterin,
18. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften,
19. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson
20. besondere Formen der Mitwirkung,
21. Mitwirkung beim Schulträger,
22. Erlass einer Schulordnung,
23. Ausnahmen vom Alkohol und Rauchverbot,
24. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen,
25. Empfehlungen zum Tragen einer einheitlichen Schulkleidung

Die Schulkonferenz hat bei Schulen bis 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder, in der Primarstufe: 6 Eltern und 6 Lehrer.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz. Sie /er hat kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gilt: bei Stimmengleichheit gibt ihre / seine Stimme den Ausschlag. Die ständige Vertretung nimmt beratend an der Schulkonferenz teil. 

Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2021/22:

Elternvertreter: Herr Dr. Müller, Frau Dobbelstein, Herr Honf, Frau Gutberlet, Herr Kreuwen,  Frau Sturms

Lehrervertreter: Frau Patri, Frau Stienen, Frau Bischof, Frau Pleyers, Herr Bayer, Frau Johnen 

Vorsitz: Frau Drews (Vertretung Frau Goerenz)